Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungen der Fotografie, Film- und Contentproduktion · Stephan Fröhlich · Stand: September 2026
Für Fine-Art Prints, LUTs, Presets, Mentoring und Workshops gelten eigene Bedingungen. Sie finden diese in den AGB des Shops.
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Leistungen der Fotografie, der Film- und Videoproduktion sowie der Contentproduktion und verwandter Leistungen, die zwischen
Stephan FröhlichFreiberuflicher Regisseur, Kameramann (DOP) & Fotograf
Rittershausstraße 23, 44137 Dortmund, Deutschland
E-Mail: info@stephanfroehlich.de
USt-ID: DE297840229
(nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") geschlossen werden.
(2) Für Bestellungen über den Shop unter stephanfroehlich.de/printshop, also für Fine-Art Prints, LUTs, Presets sowie Mentoring und Workshops, gelten ausschließlich die dort veröffentlichten gesonderten Geschäftsbedingungen. Diese AGB finden darauf keine Anwendung.
(3) Diese AGB werden Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer in einem Angebot, einer Auftragsbestätigung oder einer sonstigen vorvertraglichen Erklärung auf sie hinweist und sie übermittelt oder ihre Fundstelle mitteilt. Die jeweils gültige Fassung ist unter stephanfroehlich.de/agb.html abrufbar.
(4) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt.
(5) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Besondere Regelungen für Verbraucher enthält § 12.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch die Annahme eines als verbindlich gekennzeichneten Angebots durch den Auftraggeber, durch eine Auftragsbestätigung des Auftragnehmers in Textform oder durch den Beginn der Leistungserbringung. Der Textform genügt die E-Mail.
(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung.
(2) Die künstlerische und technische Gestaltung, insbesondere Bildauswahl, Bildausschnitt, Perspektive, Lichtsetzung und Bearbeitung, obliegt dem Auftragnehmer im Rahmen des vereinbarten Auftragszwecks. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Herausgabe unbearbeiteter Aufnahmen, nicht ausgewählter Aufnahmen oder von Rohdaten, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
(3) Der Auftragnehmer schuldet eine Auswahl bearbeiteter Aufnahmen in dem im Angebot genannten Umfang, nicht eine bestimmte Anzahl an Aufnahmen insgesamt und nicht die Ablichtung bestimmter einzelner Motive, Personen oder Momente. Bei Veranstaltungen und Livesituationen ist eine lückenlose Dokumentation nicht geschuldet.
(4) Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Vereinbarung in Textform. Zusatzleistungen werden gesondert vergütet.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Auftragserfüllung Dritte einzusetzen, etwa Crewmitglieder, Assistenz, Labore oder Dienstleister für Druck und Datenübertragung.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien, Zugänge und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere ein Ablaufplan, Ansprechpersonen vor Ort, Zugang zur Location sowie die zu fotografierenden oder zu filmenden Gegenstände.
(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass am Aufnahmeort die erforderlichen Genehmigungen vorliegen, insbesondere das Einverständnis des Hausrechtsinhabers, gegebenenfalls Dreh- und Fotogenehmigungen sowie Akkreditierungen bei Veranstaltungen. Kosten und Gebühren hierfür trägt der Auftraggeber, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(3) Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung berechtigen den Auftragnehmer, vereinbarte Fristen angemessen zu verschieben und den Mehraufwand gesondert in Rechnung zu stellen.
(4) Wartezeiten, die der Auftraggeber zu vertreten hat, gelten als Leistungszeit.
§ 5 Vergütung, Nebenkosten und Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich als Endpreis gekennzeichnet.
(2) Reisekosten, Übernachtungskosten, Fremdleistungen, Miete für besondere Technik, Locationkosten, Gagen von Darstellern sowie Gebühren für Genehmigungen sind in den Preisen nicht enthalten und werden gesondert berechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist. Anfahrten innerhalb des im Angebot genannten Umkreises sind enthalten.
(3) Bei Aufträgen mit einem Nettowert von mehr als 1.000 € ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Anzahlung von 50 Prozent bei Vertragsschluss zu verlangen. Der Restbetrag wird mit Übergabe der finalen Dateien fällig.
(4) Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(5) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen und die Auslieferung weiterer Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzuhalten.
(6) Abweichende Zahlungspläne, insbesondere Teilzahlungen nach Projektfortschritt, können im Angebot vereinbart werden und gehen dieser Regelung vor.
§ 6 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Sämtliche vom Auftragnehmer erstellten Fotografien, Filme, Bearbeitungen und sonstigen Werke sind urheberrechtlich geschützt. Der Auftragnehmer bleibt Urheber. Ein Verkauf des Urheberrechts findet nicht statt.
(2) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck, Zeitraum und räumlichen Bereich ein.
(3) Ist nichts anderes vereinbart, umfasst das Nutzungsrecht die zeitlich unbefristete Nutzung auf der eigenen Website, auf eigenen Social-Media-Kanälen, in eigenen Pressemitteilungen sowie zu internen Zwecken des Auftraggebers. Nicht umfasst sind insbesondere bezahlte Werbung, die Nutzung durch Dritte, die Weitergabe oder Unterlizenzierung, der Verkauf, die Nutzung auf Produkten sowie jede Verwertung, die über den vereinbarten Zweck hinausgeht. Solche Nutzungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.
(4) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Werke zu verändern, insbesondere nicht durch Beschnitt, Retusche, Farbveränderung, Verfremdung, Montage oder den Einsatz automatisierter Bildbearbeitung. Ein Zuschnitt auf gängige Plattformformate ist zulässig, soweit die Bildaussage erhalten bleibt.
(5) Bei jeder Veröffentlichung ist der Auftragnehmer als Urheber zu nennen, in der Form „Foto: Stephan Fröhlich" beziehungsweise „Kamera: Stephan Fröhlich". Bei Veröffentlichungen in sozialen Netzwerken genügt die Verlinkung des Profils @stephan_froehlich. Unterbleibt die Urheberbenennung, ist der Auftragnehmer berechtigt, einen Zuschlag in Höhe von 100 Prozent des jeweiligen Nutzungshonorars zu verlangen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
(6) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erstellten Werke zur Eigenwerbung zu verwenden, insbesondere im eigenen Portfolio, auf der eigenen Website, in sozialen Netzwerken, in Wettbewerben, Ausstellungen und Printveröffentlichungen. Der Auftraggeber kann dem in Textform widersprechen oder eine Sperrfrist vereinbaren, etwa bis zur Veröffentlichung durch den Auftraggeber. Ein Ausschluss der Eigenwerbung kann gesondert vergütet werden.
(7) Weitergehende Rechte, insbesondere ausschließliche Nutzungsrechte sowie zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Rechte, können gesondert vereinbart werden. Ihr Umfang ergibt sich aus dem Angebot.
§ 7 Persönlichkeitsrechte, abgebildete Personen und Objekte
(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die für die Aufnahme und die vorgesehene Veröffentlichung erforderlichen Einwilligungen der abgebildeten Personen vorliegen. Bei Minderjährigen ist die Einwilligung der Sorgeberechtigten erforderlich.
(2) Werden Marken, Logos, Kunstwerke, Bauwerke, Innenräume oder sonstige geschützte Gegenstände abgebildet, stellt der Auftraggeber sicher, dass die erforderlichen Rechte für die vorgesehene Nutzung bestehen.
(3) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der Pflichten nach den Absätzen 1 und 2 beruhen, es sei denn, der Auftragnehmer hat die Verletzung zu vertreten.
(4) Bei Veranstaltungen weist der Auftraggeber die Teilnehmenden in geeigneter Weise darauf hin, dass fotografiert oder gefilmt wird.
§ 8 Termine, Verschiebung und Stornierung
(1) Nach Vertragsschluss reserviert der Auftragnehmer den vereinbarten Termin verbindlich und hält ihn von anderen Aufträgen frei.
(2) Grundlage der nachstehenden Gebühren ist die vereinbarte Nettovergütung ohne Nebenkosten.
(3) Eine Verschiebung ist bis 14 Tage vor dem Termin einmalig kostenfrei möglich, sofern innerhalb von vier Wochen ein Ersatztermin innerhalb der folgenden drei Monate vereinbart wird. Bei einer späteren Verschiebung sowie bei jeder weiteren Verschiebung werden 25 Prozent der Bemessungsgrundlage berechnet. Kommt kein Ersatztermin zustande, gilt die Verschiebung als Stornierung; maßgeblich für die Staffel nach Absatz 4 ist der Zeitpunkt der Verschiebungserklärung. Eine berechnete Verschiebungsgebühr wird auf ein späteres Ausfallhonorar angerechnet.
(4) Storniert der Auftraggeber nach Terminfestlegung, wird ein pauschaliertes Ausfallhonorar berechnet: bis 14 Tage vor dem Termin 25 Prozent, 7 bis 13 Tage vor dem Termin 50 Prozent, weniger als 7 Tage vor dem Termin 75 Prozent, am Termin selbst oder bei Nichterscheinen 100 Prozent der Bemessungsgrundlage.
(5) Steht zum Zeitpunkt der Stornierung noch kein Termin fest, werden 15 Prozent der Bemessungsgrundlage berechnet.
(6) Bereits erbrachte Leistungen sowie angefallene, nicht mehr stornierbare Fremdkosten werden auf die Gebühr nach Absatz 4 oder 5 angerechnet. Übersteigen sie diese, ist der übersteigende Betrag zusätzlich zu vergüten. Die Gesamtforderung übersteigt die vereinbarte Nettovergütung nicht.
(7) Die Gebühren nach den Absätzen 3 bis 5 sind pauschalierte Vergütung im Sinne des § 648 Satz 2 BGB. Ersparte Aufwendungen sind darin pauschal berücksichtigt. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Auftragnehmer höhere Aufwendungen erspart geblieben sind oder er durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft mehr erworben hat. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis eines höheren Anspruchs vorbehalten.
(8) Kann der Auftragnehmer den Termin aus Gründen nicht wahrnehmen, die er nicht zu vertreten hat, insbesondere bei Krankheit oder Unfall, bemüht er sich um eine geeignete Vertretung oder um einen Ersatztermin. Ist beides nicht möglich, entfällt die Vergütung, bereits geleistete Zahlungen werden erstattet. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers bestehen nicht, es sei denn, dem Auftragnehmer fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
(9) Bei Außenaufnahmen, die aufgrund der Witterung nicht durchführbar sind, wird einvernehmlich ein Ersatztermin vereinbart. Eine Ausfallgebühr fällt in diesem Fall nicht an.
(10) Verschiebungen und Stornierungen bedürfen der Textform.
§ 9 Lieferung, Abnahme und Mängel
(1) Die Lieferung erfolgt digital über einen Download-Link, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Link steht mindestens 30 Tage zur Verfügung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Dateien innerhalb dieser Frist zu sichern.
(2) Der Auftraggeber prüft die gelieferten Ergebnisse unverzüglich und teilt Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung in Textform mit. Ist der Auftraggeber Unternehmer, gilt die Leistung nach Ablauf dieser Frist als abgenommen.
(3) Bei berechtigten Mängeln hat der Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung. Abweichende gestalterische Vorstellungen des Auftraggebers, die nicht Gegenstand des vereinbarten Leistungsumfangs waren, stellen keinen Mangel dar.
(4) Eine im Angebot vorgesehene Korrekturschleife ist enthalten. Weitere Korrekturschleifen werden nach Aufwand berechnet.
(5) Der Auftragnehmer ist nicht zur Archivierung verpflichtet. Er bewahrt die gelieferten Dateien nach Möglichkeit sechs Monate auf. Ein Anspruch auf erneute Bereitstellung besteht nicht; eine erneute Bereitstellung kann nach Aufwand berechnet werden.
§ 10 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Für den Verlust von Bild- oder Filmmaterial durch technisches Versagen von Speichermedien, Kameras oder Datenträgern haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Auftragnehmer sichert Aufnahmen nach dem Stand der Technik, insbesondere durch mehrfache Speicherung.
(4) Für Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere extreme Witterung, behördliche Anordnungen, Streik, Ausfall von Verkehrsmitteln oder Erkrankung von Schlüsselpersonen, wird keine Haftung übernommen.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 11 Aufnahmen bei Konzerten und Veranstaltungen
(1) Bei Konzert- und Veranstaltungsaufnahmen richtet sich der Auftragnehmer nach den Vorgaben des Veranstalters und den örtlichen Gegebenheiten. Beschränkungen des Veranstalters, etwa hinsichtlich Fotografierzeiten, Positionen im Raum oder eines Blitzverbots, stellen keinen Mangel der Leistung dar.
(2) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer rechtzeitig über bestehende Beschränkungen und beschafft erforderliche Akkreditierungen.
(3) Bei Livesituationen ist die Ablichtung bestimmter Personen, Momente oder Programmpunkte nicht geschuldet. Maßgeblich ist der im Angebot genannte Umfang der Bildauswahl.
§ 12 Besondere Bestimmungen für Verbraucher, Widerrufsrecht
(1) Ist der Auftraggeber Verbraucher und wird der Vertrag ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln geschlossen, etwa per E-Mail, Telefon oder über ein Kontaktformular, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgabe der nachstehenden Widerrufsbelehrung zu.
(2) Wünscht der Verbraucher, dass die Leistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, etwa weil der Termin innerhalb der Frist liegt, teilt er dies ausdrücklich in Textform mit. In diesem Fall schuldet er bei einem späteren Widerruf Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen (§ 357 Abs. 8 BGB).
(3) Die Regelungen in § 8 Absätze 3 bis 7 zu Verschiebung und Stornierung gelten für Verbraucher erst nach Ablauf der Widerrufsfrist beziehungsweise nach Erlöschen des Widerrufsrechts.
(4) Für Verbraucher gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Die Verkürzung von Fristen und die Abnahmefiktion nach § 9 Absatz 2 Satz 2 finden auf Verbraucher keine Anwendung.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mir
Stephan Fröhlich, Rittershausstraße 23, 44137 DortmundE-Mail: info@stephanfroehlich.de
Telefon: +49 151 50619357
mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel per Post versandter Brief oder E-Mail, über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unten stehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, habe ich Ihnen alle Zahlungen, die ich von Ihnen erhalten habe, einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei mir eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwende ich dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie mir einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie mich von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen, wenn ich die Dienstleistung vollständig erbracht habe und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen habe, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch mich verlieren.
Das Widerrufsrecht besteht ferner nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
Bei der Lieferung von digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, erlischt das Widerrufsrecht, wenn ich mit der Ausführung des Vertrags begonnen habe, nachdem Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass ich vor Ablauf der Widerrufsfrist beginne, und Sie Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch Ihre Zustimmung Ihr Widerrufsrecht verlieren.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
_______________________________________________
Bestellt am (*) / erhalten am (*): _____________________
Name des/der Verbraucher(s): _____________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): _____________________
Datum: _____________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): _____________________
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 13 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung. Einzelheiten finden Sie in der Datenschutzerklärung.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat, bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates unberührt.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Dortmund.
(3) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: ec.europa.eu/consumers/odr. Ich bin nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(5) Maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Fassung dieser Geschäftsbedingungen. Übersetzungen dienen allein dem besseren Verständnis.